Schallschutznachweise
Wir erstellen und überprüfen Schallschutznachweise
Was Investoren und Vermieter zum Schallschutznachweis wissen sollten:
Vom baulichen Schallschutz hängt auch die Qualität eines Bauvorhabens ab. Denn während Bewohner, Mitarbeiter und Patienten die Tragfähigkeit eines Gebäudes, den Brand- und Wärmeschutz als gegeben hinnehmen, sind sie mit Geräuschen in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Arztpraxis direkt konfrontiert. Schlechter Schallschutz wird als störend empfunden und ist sogar Grund für Gerichtsverhandlungen. Umso wichtiger ist es, Umgebungsgeräusche von der Straße oder aus benachbarten Wohnungen so gut wie möglich zu dämmen.
Die Leistungen von Cramer Engineering im Bereich des Schallschutzes:
Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 unterscheidet unterschiedliche Störquellen:
Der bauliche Schallschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Die erste Norm dazu stammt aus dem Jahr 1938. Eine erste Fassung des auch heute maßgeblichen Normblattes DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde 1944 veröffentlicht und immer wieder ergänzt.
Im Zuge der europäischen Angleichung von Bauvorschriften nach der Norm EN 12354 wurde auch die Schallschutzverordnung DIN 4109 aktualisiert und insgesamt die Anforderungen an Außenlärmschutz sowie Trittschallschutz verschärft.
Die Mindestanforderungen an Schallschutz sind in der Verordnung nach DIN 4109 festgeschrieben und dürfen nicht unterschritten werden. Bei Neubauten werden in üblicherweise zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingeplant, die dem heutigen Wohnkomfort entsprechen und im Beiblatt 2 zu DIN 4109 festgehalten sind.
Schallschutz kommt in jeder Bauphase Bedeutung zu
Schon in der ersten Planungsphase eines Gebäudes muss auf den Schallschutz geachtet werden. Trennelemente wie Wände, Raumteiler oder Fenster müssen so konstruiert und eingebaut werden, dass sie den entstehenden Schall und Lärm in einem Raum halten und nicht in den Nebenraum weiterleiten. Dazu müssen die schalltechnischen Eigenschaften unterschiedlicher Baumaterialien wie Beton, Glas und Holz berücksichtigt werden. Ein Schallschutznachweis besteht aus mehreren Elementen: Es werden alle Anforderungen an den baulichen Schallschutz für das jeweilige Gebäude aufgelistet.
Die Gebäudebauteile werden mit Hinblick auf ihre schalltechnischen Eigenschaften genau beschrieben. Aus den Konstruktionsdetails soll dann hervorgehen, wie genau der Schallschutz eingehalten wird. Das gilt auch für alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz bei gebäudetechnischen Anlagen, wie z.B. Heizungsanlagen, Aufzügen, Wasserinstallationen oder Klimatechnik. Sind alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz erfasst, muss anschließend rechnerisch nachgewiesen werden, dass auch sie die Anforderungen nach DIN 4109 erfüllen. Als Grundlage für Ausschreibungen werden exemplarische Materialvorschläge für die Baukonstruktionen gegeben.