Wir erstellen und überprüfen Schallschutznachweise

Der Schallschutznachweis ist Bestandteil der Baugenehmigung. Beim Schallschutznachweis auf der Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sowie des Beiblatts zu DIN 4109 werden die Einflüsse der Konstruktion auf den Schallschutz unter die Lupe genommen. Das Dokument regelt die Grenzwerte als Mindestschallschutz gegen Außenlärm, z.B. durch Verkehrslärm, sowie den Trittschallschutz und den Luftschallschutz.

Was Investoren und Vermieter zum Schallschutznachweis wissen sollten:

Vom baulichen Schallschutz hängt auch die Qualität eines Bauvorhabens ab. Denn während Bewohner, Mitarbeiter und Patienten die Tragfähigkeit eines Gebäudes, den Brand- und Wärmeschutz als gegeben hinnehmen, sind sie mit Geräuschen in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Arztpraxis direkt konfrontiert. Schlechter Schallschutz wird als störend empfunden und ist sogar Grund für Gerichtsverhandlungen. Umso wichtiger ist es, Umgebungsgeräusche von der Straße oder aus benachbarten Wohnungen so gut wie möglich zu dämmen.

Die Leistungen von Cramer Engineering im Bereich des Schallschutzes:

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 unterscheidet unterschiedliche Störquellen:

  • Schutz gegen Außenlärm (Straßenlärm, Nachbarn, Außengastronomie)

  • Luftschallschutz (Schallabsorption in Räumen und Treppenhäusern)

  • Trittschallschutz (Bodenbeläge, Wohnungsdecken)

  • Gebäudetechnische Anlagen (Wasserversorgung, Abwasseranlage)

Der bauliche Schallschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Die erste Norm dazu stammt aus dem Jahr 1938. Eine erste Fassung des auch heute maßgeblichen Normblattes DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde 1944 veröffentlicht und immer wieder ergänzt.

Im Zuge der europäischen Angleichung von Bauvorschriften nach der Norm EN 12354 wurde auch die Schallschutzverordnung DIN 4109 aktualisiert und insgesamt die Anforderungen an Außenlärmschutz sowie Trittschallschutz verschärft.

Die Mindestanforderungen an Schallschutz sind in der Verordnung nach DIN 4109 festgeschrieben und dürfen nicht unterschritten werden. Bei Neubauten werden in üblicherweise zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingeplant, die dem heutigen Wohnkomfort entsprechen und im Beiblatt 2 zu DIN 4109 festgehalten sind.

Schallschutz kommt in jeder Bauphase Bedeutung zu

Schon in der ersten Planungsphase eines Gebäudes muss auf den Schallschutz geachtet werden. Trennelemente wie Wände, Raumteiler oder Fenster müssen so konstruiert und eingebaut werden, dass sie den entstehenden Schall und Lärm in einem Raum halten und nicht in den Nebenraum weiterleiten. Dazu müssen die schalltechnischen Eigenschaften unterschiedlicher Baumaterialien wie Beton, Glas und Holz berücksichtigt werden. Ein Schallschutznachweis besteht aus mehreren Elementen: Es werden alle Anforderungen an den baulichen Schallschutz für das jeweilige Gebäude aufgelistet.

Die Gebäudebauteile werden mit Hinblick auf ihre schalltechnischen Eigenschaften genau beschrieben. Aus den Konstruktionsdetails soll dann hervorgehen, wie genau der Schallschutz eingehalten wird. Das gilt auch für alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz bei gebäudetechnischen Anlagen, wie z.B. Heizungsanlagen, Aufzügen, Wasserinstallationen oder Klimatechnik. Sind alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz erfasst, muss anschließend rechnerisch nachgewiesen werden, dass auch sie die Anforderungen nach DIN 4109 erfüllen. Als Grundlage für Ausschreibungen werden exemplarische Materialvorschläge für die Baukonstruktionen gegeben.

Wann überhaupt ein Schallschutznachweis erstellt werden muss, ist in den Anforderungen nach DIN 4109-1 festgeschrieben. Insbesondere Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Herbergen müssen den Anforderungen gerecht werden. Sobald ein Gebäude neu geplant wird oder ältere Gebäude umgebaut oder saniert werden und die schallschutztechnischen Konstruktionen im Rahmen dieser Sanierung tangiert werden, muss ein neuer Schallschutzausweis erstellt werden – und zwar während der Entwurfsplanung.

Üblicherweise muss auch bei Altbauten der Schallschutz nach DIN 4109 eingehalten werden, wenn es sich dabei um ein nachweispflichtiges Gebäude handelt. Auch hier sind die Materialien und Konstruktionen so zu wählen, dass die erforderlichen Schallschutzwerte eingehalten werden.

Wie gut ein Gebäude vor Schall geschützt ist, wird mit dem Schalldämmmaß R angegeben. Es gibt festgelegte Höchstwerte für Schall und Lärm. Je höher das Schalldämmmaß ist, desto besser ist das Gebäude vor Schall geschützt, und zwar abhängig von Frequenz und Einfallswinkel des Schalls.

Um das Schalldämmmaß zu bestimmen, wird der mittlere Schalldruckpegel gemessen. Dafür werden zwei Räume mit Trennwand konfiguriert, im Senderraum eine leistungsstarke Schallquelle aufgestellt und im Empfangsraum eine Absorptionsfläche aufgebaut, bei der die Nachhallzeit gemessen wird. Die Differenz der beiden mittleren Schalldruckpegel in den jeweiligen Räumen ergibt dann das Schalldämmmaß R.

Schallschutz kann nicht alle Geräusche absorbieren- vor allem in Mehrfamilienhäusern nicht. Um dennoch einen höheren Schallschutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, auf zweischalige Haustrennwände zu achten. Für besseren Trittschallschutz ist der Einbau von schwimmendem Estrich zwingend notwendig. Außerdem sollte auf einen ausreichend starken Fußbodenaufbau geachtet werden. Der Vorteil: Eine qualitativ hochwertige und gut geplante Schallschutzmaßnahme steigert den Wert der Immobilie sowie die Mieteinnahmen. Allerdings verursachen höhere Qualitätsstandards im Schallschutz auch höhere Baukosten.